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Wie verbindlich ist der Preis für einen Kostenvoranschlag?
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Wie verbindlich ist der Preis für einen Kostenvoranschlag?

«Espresso»-Hörerin Katharina König aus Bremgarten bei Bern hat zwei Bügelstationen, die beide zur gleichen Zeit defekt waren. In ihrem Elektrofachgeschäft steht bei der Kasse gross «Kostenvoranschlag: 35 Franken». Statt 70 Franken verlangte das Geschäft nachher jedoch 150 Franken. Die Abklärungen seien aufwändiger gewesen als erwartet. Das Elektrofachgeschäft kann die Mehrkosten laut Rechtsexpertin Doris Slongo nicht der Kundin weiterverrechnen. Wenn das Geschäft mehr verlangen will für die Abklärung, hätte es dies Frau König mitteilen müssen. Dann hätte Katharina König neu entscheiden können, ob sie so viel zahlen will oder ob sie es bleiben lässt. Das Elektrofachgeschäft hat jedoch keine solche Mitteilung gemacht. Frau König kann deshalb auf der Zahlung von 70 Franken beharren.

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