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St. Niklaus im Mattertal und seine kilometerlangen Schutzdämme
Eine bedingte Geldstrafe von 3000 Franken und zwei Bussen im Gesamtbetrag von 1800 Franken: Dies das Urteil des Regionalgerichts Seeland im Fall eines 45-jährigen Bauern aus Studen wegen Tierquälerei.
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