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Achtung des Privatlebens gewichtiger als das Ausländerrecht
Ein Argentinier, der seit über zehn Jahren in der Schweiz lebt, darf hier bleiben.Das ist unüblich, denn normalerweise erhalten Ausländer, die aus einem Land ausserhalb der EU kommen, grundsätzlich kein Recht auf einen Aufenthalt in der Schweiz. Warum hat das Bundesgericht so entschieden?
Moderation:
Karin Britsch
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