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Schweizerisch-ausländischen Doppelbürgern darf das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden, wenn sie ein schweres Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten, gewalttätigem Extremismus oder der organisierten Kriminalität begehen.
Keystone
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Terroristen und Extremisten mit zwei Pässen ausbürgern

Der Bundesrat schwächt die Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz nach der Vernehmlassung in wesentlichen Punkten ab. Dafür sagt er neu, dass Terroristen oder Extremisten das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden kann.

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