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- Brugg: Einfamilienhaus nach Brand unbewohnbar
- Baden: Neuer Geburtenrekord am Kantonsspital
Ab 2018 gilt im Aargau das neue Kinderbetreuungsgesetz. Es schreibt vor, dass die Gemeinden bei Bedarf Kinderbetreuung anbieten müssen. Bis im Herbst 2017 muss alles bereit sein, von der Bedarfserhebung bis zum Qualitätsstandard der Angebote. Einige Gemeinden werden Mühe haben.
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