Zum Inhalt springen

Header

Audio
Kinderbetreuungsgesetz nimmt Aargauer Gemeinden in die Pflicht
Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 43 Sekunden.
Inhalt

Mittagstisch und Tagesfamilien: Aargauer Gemeinden rüsten nach

Ab 2018 gilt im Aargau das neue Kinderbetreuungsgesetz. Es schreibt vor, dass die Gemeinden bei Bedarf Kinderbetreuung anbieten müssen. Bis im Herbst 2017 muss alles bereit sein, von der Bedarfserhebung bis zum Qualitätsstandard der Angebote. Einige Gemeinden werden Mühe haben.

Download

Weiter in der Sendung:

  • Brugg: Einfamilienhaus nach Brand unbewohnbar
  • Baden: Neuer Geburtenrekord am Kantonsspital

Mehr von «Regionaljournal Aargau Solothurn»