Tierschutzfall Madiswil muss überprüft werden
Im März 2008 hat der kantonale Veterinärdienst auf einem Bauernhof im Oberaargau rund 50 Kühe, Rinder und Kälber wegen Vernachlässigung beschlagnahmt. Nun muss die übergeordnete Stelle überprüfen, ob dies und die anschliessende Schlachtung rechtens waren. Das Berner Verwaltungsgericht hat in diesem Punkt einer Beschwerde des Tierhalters Recht gegeben, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.
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