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Alt-Regierungsrätin Dorothée muss nicht mehr vor den Richter
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Alt-Regierungsrätin Dorothée muss nicht mehr vor den Richter

Die Staatsanwaltschaft zieht ihre Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich zurück. Der Freispruch wegen Amtsgeheimnisverletztung ist damit rechtskräftig. Hintergrund des Prozesses war ein Streit im Regierungsrat.

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