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Krankenkassen: Willkür bei abstehenden Ohren

Korrekturen von extrem abstehenden Ohren werden unter Umständen von der Krankenkasse bezahlt. In vielen Fällen jedoch erst, wenn ein Kind wegen Hänseleien bereits psychischen Schaden genommen hat. Betroffene und Ärzte sprechen von einer zynischen Regelung und berichten von Willkür.

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