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Alters- und Pflegeheime: Kaum Einsicht in eigene Patientendaten
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Alters- und Pflegeheime: Kaum Einsicht in eigene Patientendaten

Jeder Arzt muss ein Dossier über seine Patienten führen mit dem Wesentlichen über Krankheit und deren Behandlung. Dies gilt nicht bloss für Haus- und Spitalärzte, sondern auch für Ärzte welche in Alters- und Pflegeheimen tätig sind.

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Als Patient hat man jederzeit ein Recht auf Einsicht in sein Dossier. Nicht selten aber sperren Alters- und Pflegeheime mit der Herausgabe von Akten und persönlichen Daten. Auch Angehörige mit einer Vollmacht bekunden häufig Mühe, Einsicht in die ärztlichen Unterlagen zu erhalten.

Weshalb ist das so? Weshalb kommunizieren gewisse Alters- und Pflegeheime nicht offener? Espresso diskutiert mit Experten.

 

Die Rechtsfrage

Garantiefall: Sind verbleichte Kassenbons auch gültig?

Viele Kassenbons verbleichen mit der Zeit und im Garantiefall sind sie häufig nicht mehr leserlich. Wäre nicht die Aufgabe der Geschäfte dafür zu sorgen, dass diese Kassenbons über die Garantiezeit lesbar bleiben?

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