Keine Anklagen gegen die Ärzte im Fall des Rentners von Brugg
Vor 4 Jahren fuhr ein damals 82-jähriger Rentner in Brugg ein 15-jähriges Mädchen tot. Der Rentner war dement und sah nur auf einem Auge. Die Opferfamilie verklagte den Hausarzt und die Augenärztin des Rentners wegen fahrlässiger Tötung. Die Mediziner hätten erkennen sollen, dass der alte Mann nicht mehr Auto fahren konnte und sie hätten dies den Behörden melden soll. Die Aargauer Staatsanwaltschaft folgt dieser Argumentation nun aber nicht. Sie macht keine Anklage gegen die Ärzte. Der Grund: Die Mediziner seien keine offiziellen Gutachter gewesen. Deshalb hätten sie auch nicht die Pflicht gehabt, die Behörden zu informieren.
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