Neue Fristen für Einbürgerungswillige
Das neue Bürgerrechtsgesetz des Kantons St. Gallen sieht vor, dass jemand acht Jahre im Kanton wohnen muss, bevor er ein Einbürgerungsgesuch stellen kann. Ausserdem muss er oder sie vier Jahre ohne Pause in der gleichen Gemeinde wohnhaft gewesen sein. Heute gibt es unter den Gemeinden grosse Unterschiede. Das neue Gesetz wurde heute von dem St. Galler Kantonsparlament verabschiedet.
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