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Zum Fahrtauglichkeitstest, bitte!

Seit diesem Jahr müssen Seniorinnen und Senioren erst mit 75 statt mit 70 Jahren zum Fahrtauglichkeitstest. Was bleibt, ist die Nervosität: Bestehe ich die Prüfung oder muss ich das Billett abgeben? Da ist von Vorteil, wenn man einige Dinge über den Test weiss.

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Wie läuft der Test ab?

  • Der Arzt arbeitet nach einem gesetzlichen Katalog mit Mindestanforderungen, welche ein Lenker erfüllen muss. Er prüft, damit, ob die Seniorin oder der Senior gesundheitliche Störungen haben, die beim Autofahren gefährlich werden können.
  • Dazu gehören Sehstörungen, Einschränkungen in der Beweglichkeit, Kreislaufproblem usw. Er untersucht auch die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit seines Patienten. Und klärt ab, ob psychische Störungen, Suchtkrankheiten oder eine Demenz vorliegen.
  • Wie der Arzt das macht, steht im frei. Ein Test dauert circa eine halbe Stunde.

Zu welchem Arzt?

  • Grundsätzlich kann jeder Hausarzt solche Fahrtauglichkeitstest durchführen.
  • Einzige Bedingungen: Er muss seine Praxis in der Schweiz haben und er muss beim Strassenverkehrsamt für diese Tests registriert sein.
  • Am einfachsten kurz beim Arzt anfragen oder im Internet unter medtraffic.ch nachsehen.

Was kostet ein solcher Test?

  • Der Arzt kann selbst bestimmen, was er für den Fahrtauglichkeitstest verrechnen möchte. In der Regel liegt die Rechnung zwischen 120 und 150 Franken. Falls zusätzliche Tests notwendig sind, wird es teurer. Allerdings sollten 200 Franken nicht überschritten werden.
  • Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
  • Ein Tipp hierzu: Braucht es zusätzliche Tests betreffend der allgemeinen Gesundheit, zum Beispiel die Abklärung von Diabetes, dann gehört das nicht mehr zum Fahrtauglichkeitstest. Weisen Sie den Arzt darauf hin, dass diese Folgeuntersuche als normale Behandlung abgerechnet werden, sodass die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Gibt es nur die Option Billett ja oder nein?

  • Nein. Gewisse Mängel sind einfach zu beheben, zum Beispiel indem man sich eine stärkere Brille anschafft oder ein Medikament richtig einstellt. Dann steht einer Weiterfahrt nichts im Wege.
  • Ausserdem gibt es auch den Fahrausweils mit Beschränkung. Das heisst, der Senior darf weiterhin fahren, jedoch beispielsweise nur mit Auto mit Rückfahrkamera oder er darf sein Auto nur auf gewissen Strecken oder nur tagsüber nutzen. Fragen Sie nach.

Was kann ich tun, wenn ich mit einem negativen Arzt-Entscheid nicht einverstanden bin?

  • Wenden Sie sich in einem solchen Fall ans Strassenverkehrsamt. Dieses kann dann einen zweiten Test bei einem spezialisierten Arzt anordnen.
  • Dieser studiert dann die Akten und führt erneut einen gründlichen Untersuch durch.
  • In einem dritten Schritt kann es sein, dass die Seniorin oder der Senior mit einem Verkehrsmediziner eine Kontrollfahrt absolvieren muss. Das geschieht bei 15-20 Prozent der zum zweiten Mal getesteten.
  • Bedenken Sie die Kosten: Der zweite Untersuch beim Spezialisten kostet 500 Franken. Ist eine Testfahrt notwendig, kommen 750 Franken dazu. Ist der Test nicht bestanden und möchte der Getestete ein Gutachten, kommen nochmals fast 600 Franken dazu.
  • Ein Tipp hierzu: Spezialisierte Ärzte, welche zweite Tests durchführen dürfen, sind in der Liste aufgeführt als Stufe 3 und 4. Testfahrten dürfen nur Verkehrsmediziner der Stufe 4 durchführen. Falls Sie eine zweite Fahrtauglichkeits-Untersuchung wünschen, wenden Sie sich direkt an einen Verkehrsmediziner der Stufe 4. Falls eine Probefahrt notwendig wird, sind Sie gleich am richtigen Ort.
  • Ein Tipp zum Schluss: Ist eine Kontrollfahrt angesagt, besuchen Sie vorher ein paar Stunden bei einem Fahrlehrer. Er kann Ihnen keine Tipps zu Ihrer Gesundheit geben, aber vielleicht ist man etwas ruhiger während der Testfahrt, wenn man die Verkehrsregeln wieder einmal aufgefrischt hat.

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