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Hinter dem misslungenen Einsatz steckte keine kriminelle Absicht
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Verurteilter Einsatzleiter bleibt im Aargau Polizist

Die rechtskräftige Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung im Einsatz hat für einen Aargauer Polizisten keine beruflichen Konsequenzen. Das Delikt sei im Rahmen des Einsatzes und ohne kriminelle Absicht geschehen, heisst es dazu bei der Aargauer Kantonspolizei.

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