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Das Reh ist ein beliebtes Zielobjekt von Hunden.
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Ärger mit dem Wildhüter

Freilaufende oder sogar wildernde Hunde im Wald sind den Wildhütern ein Dorn im Auge; den Halterinnen und Haltern drohen rechtliche Konsequenzen. Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt anhand eines konkreten Falles, ob das auch gilt, wenn ein Hund aufgrund einer Behinderung gar nicht jagen kann.

Die wichtigsten drei Punkte zum Thema:

  1. Erkundigen Sie sich vor allem wenn Sie an einen neuen Wohnort gezogen sind bei der Gemeindeverwaltung, der Polizei oder dem Wildhüter nach den Gebieten, wo eine generelle Leinenpflicht gilt.
  2. Sorgen Sie auch in Gebieten ohne Leinenpflicht dafür, dass Sie Ihren Hund stets unter Kontrolle haben auch in unvorhersehbaren Situationen (zum Beispiel beim Kontakt mit Kindern oder anderen Hunden).
  3. Lassen Sie Ihren Hund im Wald insbesondere in Wildschon- und Naturschutzgebieten nicht ausser Sichtweite herumstreunen oder sogar wildern.

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