Entlastung der Behörden im «Fall Lucie»
Die Aargauer Strafvollzugsbehörden haben bei der bedingten Entlassung des Täters im «Fall Lucie» richtig gehandelt und keine Pflichten verletzt. Das zeigt die Untersuchung des unabhängigen Experten. Die einzelnen Mitarbeiter und Abteilungen der Justizbehörden und der Bewährungshilfe werden entlastet. Allerdings stellt der Bericht Schwachstellen im System fest. Der Täter sei von Anfang an falsch eingeschätzt worden. Der Fokus lag auf seinem Suchtproblem, nicht aber auf den anderen psychischen Problemen.
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