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Das Bundesgericht schmettert eine Beschwerde der Zürcher Links-Aktivistin Andrea Stauffacher gegen ein Urteil des Bundesstrafgerichts ab. Sie muss wegen Sprengstoffanschlägen definitiv ins Gefägnis. Ihr Anwalt will jedoch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen.
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