Neues Pflegegesetz im Kanton Zürich
Das neue Krankenkassengesetz des Bundes verlangt, dass sich Pflegepatienten in Zukunft an ihren Pflegekosten beteiligen müssen. Deshalb hält der Regierungsrat des Kantons Zürich daran fest, dass Pflegepatienten den maximalen Betrag selber bezahlen müssen. Das sind Fr. 21.60 pro Tag im Heim und Fr. 15.95 bei Pflege durch die Spitex.
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