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Die sogenannte anlasslose Vorratsspeicherung von Daten bleibt ein Verstoss gegen die Grundrechte. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden; er hatte sich bereits 2014 gegen die Vorrats-Datenspeicherung ausgesprochen. Bild: Europäischer Gerichtshof in Luxemburg.
Keystone
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Europäischer Gerichtshof kippt Vorrats-Datenspeicherung

Bereits zum zweiten Mal sagt der Europäische Gerichtshof Nein zur Vorratsdaten-Speicherung in der EU. Die Datenspeicherung auf Vorrat lasse «sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben» der Menschen zu, urteilt der EuGH in Luxemburg. Ausnahmen sind bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiterhin möglich. Martin Steiger ist Rechtsanwalt und Experte für das Recht im digitalen Raum. Er kritisiert seit längerem, dass Daten flächendeckend gespeichert werden. Das Gespräch.

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