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Bald keine Pflicht mehr für Analog-TV

Die Pflicht, dass Kabelnetz-Betreiber in ihrem analogen Angebot bestimmte Fernsehprogramme verbreiten müssen, wird aufgehoben. Diese Aufhebung erfolgt in zwei Schritten: ab 1. Juni 2013 für ausländische Programme, ab Ende 2014 auch für die SRG-Programme und konzessionierte Regionalsender.

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