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Die Clinica Holistica Engiadina in Susch
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Zürich darf sich über Graubündens Spitalplanung beschweren

Gegen die Aufnahme einer Psychiatrischen Klinik im Engadin hat der Kanton Zürich Beschwerde eingereicht. Das neue Angebot, welches sich auch an Zürcher Patienten richte, bringe die Spitalplanung des Kantons durcheinander. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden: Die Beschwerde ist zulässig.

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