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Werbeanrufe sind nichts für schwache Nerven.
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Werbeanrufe trotz Sterneintrag

Das Konzept ist denkbar einfach: Wer im Telefonverzeichnis mit einem Stern eingetragen ist, darf nicht mit unerwünschten Werbeanrufen belästigt werden. Die Praxis sieht aber anders aus: Gewisse Werbefirmen scheren sich keinen Deut um dieses Verbot und setzen für ihre Anrufe sogar Automaten ein.

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Wie sich Betroffene erfolgreich und nachhaltig dagegen wehren können, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.


Die 3 wichtigsten Tipps:

  1. Stern-Eintrag im Telefonbuch: Die wichtigste Massnahme gegen unerwünschte Werbeanrufe ist der Stern im Telefonbuch. Damit erklärt man, dass man keine Werbeanrufe wünscht. Wer ihn missachtet, macht sich strafbar. Sie können den Stern selber einrichten unter http://tel.local.ch/de/werbeanrufe.
  2. Beschwerde beim Seco: Wer trotz Sterneintrag Werbeanrufe erhält, sollte das dem Seco melden (Staatssekretariat für Wirtschaft): https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Unlauterer_Wettbewerb/Beschwerde_melden/beschwerde_werbeanruf.html.
  3. Telefonsperrliste SDV: Wer im Telefonverzeichnis nicht (mehr) eingetragen ist, kann sich zudem in der Telefon-Sperrliste des Schweizer Dialogmarketing Verbands (SDV) eintragen lassen: http://sdv-konsumenteninfo.ch/.

Weitere Links:
• Werbeanrufe: Eine üble Nummer
http://www.beobachter.ch/konsum/konsumfallen/artikel/werbeanrufe_eine-ueble-nummer/

• Callcenter: Wie wehre ich mich gegen lästige Werbeanrufe
http://www.beobachter.ch/konsum/dienstleistungen/artikel/callcenter_wie-wehre-ich-mich-gegen-laestige-werbeanrufe/

• Werbeanrufe: Wer den Stern nicht beachtet, macht sich strafbar
http://www.beobachter.ch/konsum/kauf-leasing/artikel/werbeanrufe_wer-den-stern-nicht-beachtet-macht-sich-strafbar/

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