Korrekt Sozialbeiträge für die Putzhilfe abrechnen
Wer eine Putzfrau beschäftigt, ohne sie bei den Sozialversicherungen anzumelden, macht sich strafbar - seit diesem Jahr schon ab dem ersten Lohnfranken. Um den Papierkrieg für eine korrekte Abrechnung zu verkleinern, bieten die Behörden Arbeitgebern neu das sogenannte Vereinfachte Verfahren an.Die Aufrufe in der Öffentlichkeit zeigen Erfolg: Die kantonalen Ausgleichskassen verzeichnen einen Ansturm von Arbeitgebern, die ihre Hausangestellten anmelden. Das neue Verfahren findet dabei allerdings weniger Anklang als erwartet: Viele Arbeitgeber erachten dieses offenbar als zu wenig einfach und bevorzugen die alte, ordentliche Abrechnungsart.
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