Spitäler begrüssen freie Spitalwahl
Patienten in der Grundversicherung sollen wählen können, in welchem Spital sie sich behandeln lassen wollen. Der Ständerat hat am Montag der freien Spitalwahl zugestimmt, allerdings mit einem Vorbehalt: Wenn die Behandlung in einem ausserkantonalen Spital teurer ist als im Wohnort, muss die Differenz entweder vom Versicherten oder durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden. Wie kommt die neue Regelung bei den Spitälern in der Region an?
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