Schwarze Liste für unhygienische Restaurants?
In der Schweiz finden die Lebensmittelkontrolleure bei 14 Prozent der Verpflegungsbetrieben wie Restaurants und Take Aways erhebliche bis gravierende Mängel. Seit langem fordern verschiedene Seiten, dass die Resultate solcher Kontrollen veröffentlicht werden, damit die Konsumenten Bescheid wissen über den Hygienezustand in Restaurants. Bislang verhinderte jedoch Artikel 42 im Lebensmittelgesetz eine Veröffentlichung. Der Artikel bindet die Kontrolleure an die Schweigepflicht. Im revidierten Lebensmittelgesetz könnte dieser Schweige-Artikel jedoch entfallen.
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