Die Schweizer Behörden liessen 2013 einen Tamilen und seine Familie nach Sri Lanka zurückschaffen – wo der Mann dann inhaftiert und misshandelt wurde. Damit habe die Schweiz das Folterverbot verletzt, hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg einstimmig entschieden.
Die Schweiz hat das Folterverbot verletzt
Die Schweizer Behörden liessen 2013 einen Tamilen und seine Familie nach Sri Lanka zurückschaffen – wo der Mann dann inhaftiert und misshandelt wurde. Damit habe die Schweiz das Folterverbot verletzt, hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg einstimmig entschieden.
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