Das Gericht bestätigte bestätigte jedoch die Vorinstanz.
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Das Basler Apellationsgericht bestätigt im wesentlichen die Urteile gegen Hooligans. Das Basler Strafgericht hatte in erster Instanz 26 Personen verurteilt, die in Basel randalierten. Drei Verurteilte waren mit dem Urteil nicht zufrieden und zogen es weiter.
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Das Gericht bestätigte bestätigte jedoch die Vorinstanz.
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