«Darf ein Handwerker verschiedene Rechnungen ausstellen?»
Nach der Reparatur stellt ein Handwerker zwei Rechnungen aus: Eine über den effektiven Aufwand für den Kunden und eine um den Selbstbehalt «aufgerundete» Rechnung für die Versicherung. Die «Espresso»-Rechtsexpertin sagt, was von diesem Trick zu halten ist.
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