Rorschacher Treuhänder-Ehepaar verurteilt
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Rorschacher Treuhänder-Ehepaars abgewiesen. Das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen wurde damit bestätigt. Die Treuhänderin muss für 18 Monate ins Gefängnis, zusätzlich erhält sie eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt. Ihr Ehemann ist zu 22 Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt worden. Die Beiden haben im grossen Stil Anlagebetrug betrieben. Der Fall aus dem Jahr 1994 ist damit abgeschlossen.
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