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Bundesgericht pfeift Aargauer Behörden zurück
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Bundesgericht pfeift Aargauer Behörden zurück

Der Aargau muss einen ausserordentlichen Staatsanwalt einsetzen. Es geht um einen Einatz der Aargauer Sondereinheit Argus in Wohlen. Ein Mann wurde dabei von der Polizei angeschossen. Die Polizei habe korrekt gehandelt, entschieden die Aargauer Behörden.

Das Bundesgericht will jetzt aber eine neue Untersuchung.

Weiter in der Sendung:

  • Ausserordentliche Synthes-Versammlung stimmt Verkauf an US-Konzern zu
  • Rheinfelden CH plant neue Fussgängerbrücke über den Rhein

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