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Auch bei Parkgebühren gilt Angebot und Nachfrage

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Die besten Badi-Ideen der Schweiz

Laufzeit 4 Minuten 1 Sekunde. , Tobias Fischer

Der Gratis-Verleih von Sonnenschirmen und Spielgeräten, Veranstaltungen wie Märchenstunden oder Nachtbaden: Das sind für «Espresso»-Hörerinnen und -Hörer die besten Badi-Ideen.

Gratis-Sonnenschirme und Spielgeräte wie Tauchringe oder Bälle gibt es zum Beispiel in der Badi Steg im Tösstal (ZH). «Die Sonnenschirme kann man einfach nehmen, für Spielgeräte gibt man irgend ein Pfand ab - beispielsweise einen Ausweis», erzählt Elizabeth Tedaldi. Die St. Gallerin hat die Badi Steg in ihren Ferien entdeckt.

Mit speziellen Veranstaltungen zieht die Badi Aadorf (TG) Besucherinnen und Besucher an, wie Kurt Lichtensteiger meldet. Als Beispiel nennt er eine Märchenstunde: Unter einem Baum hören jeweils 30 bis 50 Kinder mehrere kurze Märchen, sie können basteln und ein Gratis-Soft-Ice geniessen.

Gleich einen eigenen «Event-Verantwortlichen» hat die «Badi Oberi» in Winterthur: Der Pensionierte Basil Scheck kümmert sich um sämtliche Veranstaltungen - vom Chasperlitheater über Wasser-Polo, Mitmach-Zirkus und Torwandschiessen bis hin zum neusten Angebot, dem «Badi Night Special»: An sieben Abenden in dieser Saison können Menschen im Alter von 12 bis 25 die Badi abends ab 21 Uhr gratis besuchen. Dieses Angebot wird von der mobilen Jugendarbeit mitgetragen. «Nächstes Jahr wird es dann wahrscheinlich wie in früheren Jahren wieder ein Nachtbaden für die ganze Familie geben», sagt Basil Scheck.

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Auch bei Parkgebühren gilt Angebot und Nachfrage

Laufzeit 5 Minuten 12 Sekunden. , Nicole Roos

Die Gebühren für 2 Stunden parkieren tagsüber sind sehr unterschiedlich. Dies zeigt ein Vergleich von «Espresso». Eines der teuersten Parkhäuser in der Schweiz ist das Centralbahnparking beim Basler Hauptbahnhof. Dort kosten 2 Stunden parkieren 10 Franken.

Ebenfalls teuer ist das neue Opera-Parkhaus beim Zürcher Bellevue. 9 Franken muss man für 2 Stunden in den Automaten werfen, gleich viel wie auch am Flughafen Zürich. Nur gerade 20 Rappen weniger kosten 2 Stunden im Métro-Parking in Bern. Einiges günstiger ist Parkieren in St. Gallen und in Luzern. Für 2 Stunden zahlt der Autofahrer um die 5 Franken.

«Die privaten Parkhäuser finanzieren sich nur über die Parkgebühren», sagt Heinz Burkhardt, Präsident von Parking Swiss, dem Branchenverband der Parkhäuser in der Schweiz. Neben dem Bau des Parkhauses müssten je nachdem auch die Kosten für den 24-Stunden-Sicherheitsdienst, Unterhalt und Reinigung bezahlt werden. «Wir können aber keine Fantasiepreise verlangen. Wie bei jeder Firma gilt auch bei den Parkhäusern Angebot und Nachfrage», so Burkhardt. Darum seien auch die Preise für Parkhäuser in Luzern und St. Gallen deutlich tiefer als in Basel, Bern oder Zürich.

Etwas anders sieht es bei Parkhäusern von Einkaufszentren aus. Wenn Parkgebühren verlangt werden, dann sind diese nicht so hoch wie in «reinen» Parkhäusern. Dies weil die Kunden in den angeschlossenen Läden einkaufen und Umsatz generieren. Espace mobilité, die Vereinigung der grossen Schweizer Detailhändler, wehrt sich dagegen, dass beim Neubau von Einkaufszentren oft das Verlangen von Parkgebühren vorgeschrieben wird. «Es sollte dem Eigentümer der Parkplätze überlassen sein, ob er Gebühren verlangt oder nicht», sagt der Geschäftsführer von Espace mobilité, Thomas Schaumberg.

Anderer Meinung ist Peter Saxenhofer, Geschäftsleiter des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS). Für den VCS ist klar, dass wenn auf der grünen Wiese neue Einkaufszentren entstehen, die Luftreinhalteverordnung eingehalten werden müsse. «Die Kantone müssen dann Massnahmen ausarbeiten, wie die Immissionen begrenzt werden können. Dazu können die Kantone vorschreiben, dass das Einkaufszentrum Parkgebühren erheben muss», erklärt Saxenhofer. Je nach dem würden mit den Parkgebühren auch der öffentliche Verkehr zum Einkaufszentrum finanziert. Das sei aber von Kanton zu Kanton verschieden.

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Umsatzeinbussen wegen unterbrochener Telefonleitung

Laufzeit 2 Minuten 3 Sekunden. , Magnus Renggli

Einen Coiffure-Termin vereinbaren die meisten Kundinnen und Kunden immer noch per Telefon. Wenn während 5 Tagen das Telefonieren nur eingeschränkt funktioniert, wie dies aktuell in Frauenfeld der Fall ist, muss ein Coiffeur-Salon deshalb mit Umsatzeinbussen rechnen. Unter Umständen kann sich eine Rückforderung vor Gericht lohnen.

Ein Bauunternehmen hat in der Innenstadt von Frauenfeld letzten Donnerstag eine Hauptleitung der Swisscom beschädigt. Daraufhin waren mehrere tausend Personen vom Internet- und Telefonnetz abgeschnitten. Noch am Montagabend waren Anschlüsse vom Unterbruch betroffen.

Umsatzeinbusse von 5 Prozent
Auch der Coiffure-Salon Rüegger in der Frauenfelder Innenstadt war vom Unterbruch betroffen. «Ich gehe von einem Umsatzausfall von 5 Prozent aus», sagt Geschäftsführer Ramon Pifster. Das Problem sei vor allem, dass Kundinnen und Kunden ihn nicht anrufen, weil bei ihnen der Anschluss nicht funktioniert. «Aufgrund einer solchen Panne wird einem auch wieder bewusst, wie abhängig man von der Technik ist und wie unbedacht man sie täglich benutzt», so Pfister.

Beschädigung an Telefonleitung ist strafbar
Dass ein Coiffure-Salon aufgrund eines flächendeckenden Unterbruchs der Telefonleitungen einen finanziellen Ausfall erleidet, scheint Hubert Stöckli, Professor für Vertragsrecht an der Universität Fribourg plausibel. Er weist diesbezüglich auf ein Bundesgerichtsurteil hin. «1976 hat das Bundesgericht entschieden, dass das Beschädigen einer Telefonleitung strafbar ist.» Deshalb könnte ein Geschädigter vor Gericht klagen.

«Jetzt stellt sich allerdings die Frage, wie viel Schnauf der Geschädigte hat und ob es sich überhaupt lohnt, vor Gericht zu gehen», so Stöckli. Die Empfehlung des Rechtsprofessors lautet allerdings, dass sich ein KMU-Betreiber in einem solchen Fall bei seiner Rechtsschutzversicherung meldet. Diese kann das Anliegen klären und einschätzen.

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