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Drohne mit Fotoapparat: Ein fliegender Paparazzi
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Drohnen: Überwachung aus der Luft

Beim Wort «Drohne» denken die meisten wohl an Kriegseinsätze. Oder an Science-Fiction. Aber als kleine, ungefährliche Variante erfreuen sich Drohnen im Hobby- und Spielzeugbereich wachsender Beliebtheit. Sie sorgen allerdings auch für rechtliche Probleme und Datenschutzbedenken.Drohnen für den Privatgebrauch können bis zu zwei Kilogramm Gewicht tragen und damit 15-45 Minuten in der Luft bleiben. Je grösser die Nutzlast, desto mehr müssen die vier, sech oder acht Rotoren und damit die Akkus leisten. Solche Drohnen kosten zwischen einigen hundert und einigen tausend Franken.Grosser Vorteil solcher Drohnen gegenüber herkömmlichen Modellflugzeugen und -helikoptern: Sie lassen sich sehr einfach fliegen. Dank mehreren Rotoren (ein sogenannter «Quadrocopter» zum Beispiel hat deren vier) schweben sie sicher durch die Luft. Dank eingebautem Chip steuert die Drohne ihre einzelnen Rotoren gleich selbst und sorgt so für Stabilität.Schutz der PrivatsphäreViele Drohnen, die für ein paar hundert Franken im Fachhandel oder Internet zu haben sind, haben eine oder mehrere fest eingebaute Kameras. Diese übermitteln ihre Bilder zurück an den Piloten am Boden.Damit tun sich aber nicht nur für Nachwuchs-Regisseure neue Möglichkeiten auf, auch bei Möchtegern-Paparazzi dürften solche Drohnen für Begeisterung sorgen: Einfach mit der Videodrohne über das Grundstück des Nachbarn schweben und ihn heimlich aus der Luft fotografieren.Bei einer mit Video bestückten Drohne sind darum der Schutz der Privatsphäre und die Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu beachten. Demnach hat jede Person das Recht auf ihr eigenes Bild und darf nicht ohne ihr Einverständnis gefilmt werden. Wer eine Videodrohne kauft in der Hoffnung, damit die schöne Nachbarin beim Sonnenbaden filmen, muss also umdenken.Ohne Sichtkontakt, mit BewilligungIn der Schweiz macht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Vorschriften zum Umgang mit Drohnen. Die geben vor, dass es zum Fliegen einer Drohne keine Bewilligung braucht. Auch wer damit über Nachbars Garten schweben will, braucht dafür keine Erlaubnis, denn es gibt kein Recht auf den Luftraum über dem eigenen Grundstück.Erst wer eine Drohne fliegen will, die schwerer als 30 Kilo ist oder eine Drohne fliegt, braucht dazu eine Bewilligung des BAZL. Dasselbe gilt, wenn der Pilot seine Drohne über die Videosignale steuert, die sie ihm übermittelt, und selbst keinen direkten Sichtkontakt zum Fluggerät hat.Hollywood hofft auf neue BilderWeil Drohnen Bilder aus der Luft übermitteln können, haben sie aber auch viele nützliche Einsatzmöglichkeiten. Etwa bei Schadenskontrollen, wenn eine Stelle zu Fuss oder per Helikopter kaum zu erreichen ist. So kamen nach dem Atomunfall in Fukushima auch Drohnen zum Einsatz.Aber auch Hollywood hofft auf die Drohnen: Sie ermöglichen Kamerafahrten, für die sonst aufwändige und teure Krankonstruktionen nötig sind oder die sonst nur per Helikopter möglich wären.

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