Harassenläufer machen sich 2010 strafbar
Der Harassenlauf - das alljährliche Massenbesäufnis vom 1. Mai in der Grün 80 - ist dieses Jahr neu illegal. Zumindest hat sich bis zum letztmöglichen Termin am Mittwoch niemand als verantwortlicher Veranstalter bei den Behörden gemeldet. Dies aber wäre für eine Veranstaltung auf legalem Weg nötig gewesen: Der Harassenlauf ist dieses Jahr nämlich erstmals bewilligungspflichtig.
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