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Beine hoch nach dem Umzug? Noch nicht ganz!

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Beine hoch nach dem Umzug? Noch nicht ganz!

Laufzeit 4 Minuten 54 Sekunden. , Magnus Renggli

Nach dem Umzugsstress, den viele Mieterinnen und Mieter am Wochenende hinter sich gebracht haben, soll das neue Heim möglichst rasch gemütlich werden. Nachdem das Sofa an den richtigen Ort gerückt und das Geschirr im Kasten verstaut wurde, sollte die neue Wohnung möglichst rasch und genau auf Mängel untersucht werden.

In der Regel muss eine Mängelliste innerhalb von zehn bis 30 Tagen nach Einzug beim Vermieter oder bei der Verwaltung eingetroffen sein. Um Diskussionen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Brief per Einschreiben zu schicken. Dass man als Neumieter nicht gleich zu Beginn mit «Meckern» auffallen will, ist verständlich, aber falsch. Nur wer detailliert Mängel festhält, schafft klare Verhältnisse und kann ungerechtfertigte Kosten vermeiden.

Auf der Mängelliste sollte deshalb der Schaden genau beschrieben werden: «Einige Flecken auf dem Teppich» ist ungenau. Besser ist, wenn der Mangel genau beschrieben ist: «Zwei dunkelbraune, etwa drei Zentimeter grosse Flecken im Eingangsbereich». Ein Foto kann helfen, ersetzt aber nie eine Mängelliste.

Ist es ein Schaden der behoben werden muss, teilt der Mieter dies, unter Nennung einer sinnvollen Frist, dem Vermieter schriftlich mit. Aber: nicht jeder Schaden muss behoben werden, der Mieter hat keinen Anspruch auf «Schönheitsrennovationen». Eine vergilbte Wand zum Beispiel muss nicht zwingend neu gestrichen werden.

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