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Das Übertrittsverfahren im Kanton Luzern soll geändert werden.
Keystone
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Strengere Regeln für den Übertritt von der Sek ans Gymnasium

Der Wechsel von der Sekundarschule ans Kurzzeitgymnasium soll im Kanton Luzern nur noch nach der zweiten Klasse möglich sein. Mit dieser Massnahme erhofft sich der Kanton Einsparungen von 2,3 Millionen Franken. Dies geht aus dem Planungsbericht der Regierung hervor.

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Weiter in der Sendung:

  • Schwyzer Regierung will beim öffentlichen Verkehr sparen
  • Luzerner Gemeinden nahmen 2013 mehr Steuern ein

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