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Welche Garantierechte gelten im Ausverkauf?
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Welche Garantierechte gelten im Ausverkauf?

«Espresso»-Hörerin Regine Studer aus Gelterkinden hat im Ausverkauf ein Paar Schuhe gekauft, von dem sich kurz danach die Sohle löste. Kann sie den Schaden beim Verkäufer geltend machen? Oder hat sie kein Recht auf Reparatur oder Rückerstattung, weil es sich um einen Ausverkaufs-Artikel handelt? DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo sagt, dass auch für Waren im Ausverkauf die vollen Garantierechte gelten. Kann der Verkäufer ein fehlerhaftes Ausverkaufs-Modell nicht ersetzen, muss er darum den Verkaufspreis zurückerstatten.

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