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Kindersitzpflicht ab 1. April
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Kindersitzpflicht ab 1. April

Ab 1. April gilt auch in der Ostschweiz die Kindersitzpflicht. Alle Kinder bis 12jährig müssen im Auto in einen speziellen Kindersitz geschnallt werden. Wer sich nicht daran hält wird gebüsst. Die Praxis dürfte allerdings anders aussehen. Die Ostschweizer Kantonspolizeien nutzen die ersten Wochen vor allem zum Informieren und Ermahnen und nicht zum Büssen.

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