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Auch das Spital Zweisimmen könnte vom Entscheid betroffen sein.
Keystone
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Kein Rechtsanspruch auf Subventionen für bernische Landspitäler

Bernische Spitäler, die zwar nötig sind, aber Defizite schreiben, können nicht damit rechnen, dass ihnen der Kanton aus der Patsche hilft. Der Kanton kann zwar zahlen, muss aber  nicht. Das ist ein regionalpolitisch wichtiger Entscheid des Grossen Rates im revidierten Spitalversorgungsgesetz.

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Weiter in der Sendung:

Der Berner Gemeinderat präsentiert ein ausgeglichenes Budget 2014.

Der Walliser Datenschutz muss mit 100'000 Franken auskommen.

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