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Mozzarella und Push-up-BHs dürfen nicht ins Handgepäck

Ein Mann wehrte sich vor Gericht, weil ihm die Sicherheitsbeamten am Flughafen seinen Reiseproviant beschlagnahmten. Er erlitt jedoch eine Abfuhr: Mozzarella, Crevetten- und Fischsalat gelten als Flüssigkeiten und dürfen nicht ins Handgepäck.

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