Besuch beim Amt für Beistandschaften
Einen Beistand erhält, wer in irgendeiner Form nicht mehr kann. «Schwächezustand» nennt es das Gesetz. Das kann Demenz sein, eine Psychose oder sonst ein Handicap. Einen Beistand erhält, wer keine Familinemitglieder mehr hat, die helfen können, oder kein anderes Amt, das zuständig ist. Auf der einen Seite greift ein Beistand ein in die Persönlichkeitsrechte - auf der anden Seite aber ist er eine grosse Hilfe - vor allem, wenn das Leben aus verschiedenen Gründen nicht mehr rund läuft.Eine Reportage.
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