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Detektive dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden.
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Kanton St. Gallen führt Sozialdetektive ein

Der Kanton St. Gallen kann neu sogenannte Sozialhilfe-Inspektoren einsetzen. Dafür braucht es aber einen konkreten Verdacht, dass der Sozialhilfebezüger nicht korrekt Auskunft gibt. Das hat der Kantonsrat entschieden.

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