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Braucht es eine Lizenz zum Kinderhüten?

In den Ferien das Kind zur Gotte schicken oder es regelmässig von Verwandten betreuen lassen: Geht es nach dem Bundesrat, dann brauchen die Betreuenden dafür künftig eine Bewilligung oder müssen den Betreuungsauftrag melden.

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Eingeführt werden soll eine Bewilligungspflicht für Tagesmütter, Kindertagesstätten und Kindermädchen, die mehr als 20 Stunden pro Woche Kinder betreuen. Wer die Kinder in seine Obhut nimmt, soll künftig einen Einführungskurs besuchen und dabei - auch unangemeldet - von den kantonalen Behörden überprüft werden können.

Mit der neuen Verordnung über die Kinderbetreuung legt die Regierung ein umstrittenes Regelwerk vor. Ziel ist der Schutz der Kinder, kritisiert wird der Eingriff in die Entscheidungsgewalt der Eltern. Die Mündigkeit der Eltern werde damit in Frage gestellt.

Eine Diskussion über Pro und Kontra der neuen Verordnung, welche die Pflegekinderverordnung von 1977 ersetzt.

Gäste:

  • Nadine Hoch: Präsidentin Schweiz. Verband für Tagesfamilienorganisationen (STV), ehemalige Tagesmutter, Vermittlerin und Pflegekinderaufsicht, Co-Projektleitern d. Netzwerks der Ostschweizer Kindertagesstätten und Horte, Mitglied Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, Mutter, Degersheim
  • Marianne Binder: Kommunikationschefin CVP Schweiz , Mutter von erwachsenen Kindern, ehemalige Primarlehrerin, Baden 
  • Christian Schuppisser: Fachstelle Heimaufsicht beim Depart. Justiz und Sicherheit des Kt. Thurgau, erteilt Bewilligungen für Kinder- und Jugendheime und Kindertagesstätten, Vater von Kind im Vorschulalter, Schaffhausen
  • Andrea Weik (am Telefon): Vorsteherin Jugendamt Kanton Bern

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