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Betreibungen: Immer ein «Tolggen im Reinheft»

Wer betrieben wird, erhält auf alle Fälle einen Eintrag im Betreibungsregister - egal ob die Forderung gerechtfertigt oder völlig aus der Luft gegriffen ist. So gelingt es luschen Geschäftemachern immer wieder, ihre Opfer mit der Angst vor einer Betreibung einzuschüchtern.Aus juristischer Sicht ist die Angst zwar unbegründet, gerade bei der Wohnungs- oder Stellensuche kann ein Eintrag jedoch negative Folgen haben. Wird eine Betreibung eingeleitet, die man als ungerechtfertigt empfindet, sollte man innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Dazu genügt es, dem Betreibungsbeamten zu sagen, dass man mit der Betreibung nicht einverstanden ist. Die Betreibung wird so automatisch gestoppt, und es gibt einen entsprechenden Vermerk beim Eintrag im Betreibungsregister. Rechtsexpertin Doris Slongo versteht die Angst vor einer Betreibung. Sie beruhigt jedoch: «Jeder kann jeden betreiben, egal warum. Ein Eintrag sagt also noch nichts aus über die Zahlungsmoral- oder Fähigkeit des Betriebenen.» Auch Stefan Broger, höchster Betreibungsbeamter der Schweiz, beruhigt: «Eine Betreibung mit Rechtsvorschlag ist für mich wie kein Eintrag. Entscheidend ist, dies als Betriebener transparent zu machen.»Trotzdem: Ein Eintrag bleibt ein Eintrag. Löschen kann ihn nur derjenige, der die Betreibung eingeleitet hat. Ein Gericht kann die Löschung zwar ebenfalls veranlassen, dies bedingt jedoch ein aufwändiges und teures Rechtsverfahren. Ein Eintrag bleibt so mehrere Jahre im Register, egal ob die Streitsache schon längst erledigt ist oder nicht. Auswirkungen können solche Einträge haben, wenn z.B. bei der Wohnungssuche ein Auszug aus dem Betreibungsregister verlangt wird. Gehen viele Bewerbungen für eine Wohnung ein, sortieren Verwaltungen unter Umständen die Auszüge mit Betreibungen aus.Mieter- und Hauseigentümerverband geben denselben Tipp: Zum Auszug ein kurzes Schreiben beifügen, indem die Betreibung kurz erklärt und relativiert wird. Bei schweizweit 2,6 Millionen Betreibungen pro Jahr sei eine Betreibung im Auszug zudem nichts Aussergewöhnliches. Vermieter seien sich in der Regel bewusst, dass eine Betreibung alleine nicht entscheidend sei, ob jemand den Zuschlag für eine Wohnung bekomme oder nicht.

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