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Sterbewilligen darf tödliches Medikament nicht abgegeben werden
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Sterbewilligen darf tödliches Medikament nicht abgegeben werden

Das Bundesgericht bestätigt, dass das tödliche Medikament Natrium-Pentobarbital nicht an Suizidwillige verkauft werden darf. Die Richter in Lausanne haben die Beschwerde einer 79-Jährigen abgewiesen, die aus dem Leben scheiden will.

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