Doch wenn das Geld einmal einbezahlt ist, ist es blockiert und kann bis zur Rente nicht mehr bezogen werden. Ob Pensionskasse oder 3. Säule, der Unterschied liegt lediglich im unterschiedlichen Zinssatz.
Vor Jahresende noch Steuern sparen
Wer noch vor Jahresende in sein Pensionskassen-Guthaben oder die 3. Säule einbezahlt, kann dies vom steuerbaren Einkommen abziehen. Will man noch in diesem Jahr Steuern sparen, muss das Geld bis am 20. Dezember überwiesen worden sein.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen