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Für Garderobe keine Haftung. Oder etwa doch?
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Für Garderobe keine Haftung. Oder etwa doch?

Wann haftet der Veranstalter oder das Restaurant, wenn man seinen Mantel bei der Garderobe abgibt und dieser später weg ist?DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo gibt Antwort.

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