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Kein Kuhhandel beim Zeugnis

Nach einem Beitrag zu einer Frau, die im Alter von 61 Jahren die Kündigung erhalten hat und der mit dem Zeugnis die Stellensuche erschwert wurde, hat «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner im Chat Fragen beantwortet. In einem Fall riet ein Unternehmen einem Angestellten selbst zu kündigen statt gekündigt zu werden. So würde die Kündigung im Zeugnis nicht erwähnt. Gabriela Baumgartner rät, auf so einen Kuhhandel nicht einzugehen. Der Austrittsgrund dürfe im Zeugnis nämlich sowieso nur mit Einverständnis des Angestellten erwähnt werden.

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