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Die allgemeine Verkehrsregelverordnung schreibt zum Beispiel innerorts Tempo 50 vor.
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Wer entscheidet über Geschwindigkeits-Begrenzungen

Das Bundesamt für Strassen entscheidet über die allgemeinen Tempolimiten, aufgrund verschiedener Verordnungen oder Reglemente. Anträge von Gemeinden zur Änderung einer Tempolimite werden vom Kanton geprüft und durchlaufen verschiedene Instanzen bis zum definitiven Entscheid.

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In der Mailbox aus dem Jahr 2004 erklärt Michael Sahli Schritt für Schritt welchen Weg ein Antrag auf Reduktion einer Tempolimite nimmt.

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