Dass der Organisator von Auschwitz, Adolf Eichmann, 1961 von einem israelischen Gericht mit der Todesstrafe belegt wurde, scheint nachvollziehbar. Wenn der Ankläger von damals, Gabriel Bach, dieses Urteil heute noch rechtfertigt, so ist ihm breite Zustimmung gewiss.
Dennoch ist die Todesstrafe eine Strafform, die in der westlichen Welt heute eher auf Ablehnung stösst. Gleichwohl sprechen sich z.B. von den 21 US-amerikanischen Präsidentschaftsanwärtern nur gerade drei dezidiert dagegen aus.
Eine Bestandsaufnahme im Vorfeld des Welttags gegen die Todesstrafe.