"Es dürfen keine Listen von Steuerschuldnern aufgelegt werden."
Egerkingen stellt Steuersünder an den Pranger. Ob das gesetzlich erlaubt ist, ist allerdings unklar, noch ist deswegen ein Verfahren beim Verwaltungsgericht hängig. Die Datenschützerin des Kantons Solothurn, Judith Petermann-Büttler, ist der Meinung, dass die Bekanntgabe der Personendaten von Steuerschuldnern rechtlich nicht zulässig ist.
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