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Bürgerorte bei Sozialhilfe entlastet
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Bürgerorte bei Sozialhilfe entlastet

Heute bezahlen die Heimatgemeinden in den ersten zwei Jahren für Sozialfälle. Diese Regel wird im Kanton Thurgau nun abgeschafft. Neu muss von Anfang an die Wohnortgemeinde für Sozialfälle aufkommen. Dem Parlament reicht dies jedoch nicht. Es will mit einer Standesinitiative erreichen, dass das Wohnortprinzip bald in der ganzen Schweiz gilt.

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